Allgemein Recht

Hilfspakete des Staates an seine Bürger in der Corona-Krise

Hilfspakete des Staates an seine Bürger in der Corona-Krise –

     ein Schutzschirm der Regierung Deutschlands

 

Am 27.03.2020 hat der Bundesrat über ein großes Rettungs- und Hilfspaket sowie über einen Nachtragshaushalt entschieden, um dieses milliardenschwere Rettungs- und Hilfspaket umsetzen zu können. Dieses Paket enthält Maßnahmen, das Unternehmen, Kurzarbeitern, Eltern wie auch Mietern in dieser schweren Zeit helfen soll. Es soll Arbeitsplätze sichern und Unternehmen wie auch Krankenhäuser unterstützen und auch bei der Sicherung von Zahlungsverpflichtungen (Liquidität) helfen. Viele Menschen stehen vor einem existenziellen Wendepunkt, einer Krise in einer gefährlichen Zeit. Es trifft alle – kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Konzerne. Die ersten Zahlungen sollen noch vor dem 01.04.2020 erfolgen. Der Antrag für Zahlungen kann ab sofort online unter

www.wirtschaft.nrw/corona (http://wirtschaft.nrw/corona)

gestellt werden. In Papierform werden die Anträge allerdings nicht angenommen, die Formulare sollen nicht ausgedruckt, sondern der Antrag nur online gestellt werden.

Wer hat Anspruch auf Hilfe vom Staat und wer kann welche Hilfe bekommen?

Große und kleine Unternehmen

Für kleine Unternehmen und Selbständige gibt es direkte Zuschüsse in Höhe von 50 Milliarden Euro. Der Antrag ist im jeweiligen Bundesland zu stellen. Neben den direkten Zuschüssen gibt es auch ein unbegrenztes Kreditprogramm über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die KfW-Bank ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und erfüllt gesetzlich festgelegte Aufgaben. Um die Unternehmens-Liquidität zu verbessern, kann ein Kredit über die eigene Hausbank oder die Sparkasse gestellt werden. Weiterhin kann man in einer finanziellen Notlage, hervorgerufen durch die Corona-Krise, seine Steuern später begleichen und zunächst brauchen auch keine Sozialbeiträge gezahlt werden.

Direkte Zuschüsse für Kleinunternehmer und Soloselbständige:

–         bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten

–         bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten

–         wenn der Vermieter die Miete um 20% reduziert, kann der nicht      ausgeschöpfte Zuschuß auch für 2 weitere Monate eingesetzt werden.

Die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller soll gesichert und aufgrund der Corona-Krise akute Liquiditätsengpässe überbrückt werden, wie z.B. Mieten, Kredite für Betriebsräume oder auch Leasingraten. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Große Unternehmen können unter einen 600 Milliarden Euro großen Schutzschirm schlüpfen. Dieser Schutzschirm gilt aber nur für Unternehmen mit hohen Umsätzen oder mehr als 250 Mitarbeitern.

Arbeitnehmer

Der Staat möchte eine Massenarbeitslosigkeit verhindern und erleichtert Kurzarbeit. Wenn keine Aufträge hereinkommen, das Unternehmen geschlossen wird und damit keine Arbeit mehr vorhanden ist, kann ein Unternehmen für seine Mitarbeiter Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Diese übernimmt 60% des Arbeitslohnes, Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67%. Das Kurzarbeitergeld kann jetzt schneller und einfacher und zu verbesserten Bedingungen beantragt und in Anspruch genommen werden. Schon, wenn nur 10% der Beschäftigten eines Unternehmens vom Arbeitsausfall betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden voll übernommen. Viele Anträge auf Kurzarbeitergeld kommen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Messebau oder dem Tourismus.

Eltern

Bei einem geringem Einkommen gibt es jetzt Erleichterungen beim Kinderzuschlag, maximal 185 Euro pro Monat, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Nur das Einkommen des letzten Monats wird jetzt überprüft. Außerdem zahlt der Staat für zunächst einmal 6 Wochen 67% des Arbeitslohnes weiter, wenn Eltern mit Kindern unter 12 Jahren wegen der geschlossenen Kita oder der geschlossenen Schule ihre Kinder zu Hause betreuen. Es gibt aber eine Höchstgrenze pro Monat – 2.016 Euro. Für die Osterferien gilt dies nicht, da hier Kita und Schule ohnehin geschlossen wären.

Mieter

Mietern darf in den nächsten 3 Monaten nicht gekündigt werden, wenn sie aufgrund der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können. Sie müssen aber „glaubhaft“ nachweisen, daß diese Zahlungsunfähigkeit auf der Corona-Krise beruht. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt aber bestehen. Mieter sind verpflichtet, ihre Schulden später zu zahlen, haben dafür aber bis Ende Juni 2022 Zeit. Anfallende Verzugszinsen sind jedoch zulässig. Diese Regelung betrifft sowohl Mieter von Wohnraum als auch Gewerbemieter, wie zum Beispiel Handwerksbetriebe. Auch Pächter von Gaststätten, können sich auf das Gesetz berufen. Wer aufgrund der Corona-Krise seine Rechnungen für Strom, Gas, Wasser oder Telefon nicht zahlen kann, darf vom Bezug nicht abgeschnitten werden, d.h. Strom, Gas oder Wasser dürfen vom Versorger nicht abgestellt werden. Wichtig ist dies, da die laufende Heizperiode noch nicht zu Ende ist und mit weiteren kühlen Tagen und Nächten gerechnet werden muß, und auch aufgrund des angeordneten Kontaktverbots viele Menschen zu Hause in ihren Wohnungen verbringen und auf Internet und Telefon angewiesen sind.

 

Hartz-IV-Empfänger

Die Jobcenter verzichten 6 Monate auf die Prüfung des Vermögens und auf die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete. Auch brauchen Antragsteller zur Zeit nicht persönlich zu ihrer Arbeitsagentur gehen, können einfach anrufen. Anträge auf Arbeitslosengeld können telefonisch oder online gestellt werden.

Selbständige

Ein-Mann-Betriebe, freiberufliche Fotografen, freiberufliche Graphiker, selbständige Musiker, selbständige Heilpraktiker und Pfleger usw. wie auch kleine Firmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können über die jeweiligen Bundesländer direkte Hilfen beantragen. Je nach Größe kann diese Berufsgruppe über 3 Monate 9.000 Euro bis 15.000 Euro erhalten. Dieses Geld muß nicht zurückgezahlt werden.

Krankenhäuser

Für neue Intensivbetten mit künstlicher Beatmung erhalten Krankenhäuser Geld. Sie sollen eine Verdoppelung der Intensivkapazitäten auf mindestens 56.000 Betten erreichen und erhalten 50.000 Euro je Bett. Für jedes vorsorglich freigehaltene Bett oder jede verschobene Operationen bekommen sie ebenfalls 560 Euro pro Tag.

Hotlines für Unternehmen

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Corona-Virus

(zu gesundheitlichen Fragen):

Telefon: 030 346465100

Montag – Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr – Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Corona-Virus:

Telefon: 030 18615 1515

Montag – Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr

Beantragung von Kurzarbeitergeld:

Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur. Unternehmerhotline der Bundesagentur:

Telefon: 0800 45555 20

Hotlines für Bürger

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Corona-Virus:

Telefon: 030 346465100

Montag – Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Corona-Virus

(nur wirtschaftsbezogene Fragen):

Telefon: 030 18 615 6187

E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de

Montag – Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr

Author: sindbadmagazin